Info zur Corona Pandemie

So wollen wir unsere Kickplätze hoffentlich nicht mehr sehen

Update des Südbadischen Fussballverbands vom 09. April 2021

Verbandsvorstand beschließt Annullierung der Saison 2020/2021

Der Verbandsvorstand des Südbadischen Fußballverbands hat im Rahmen seiner Sitzung am Freitag, 9. April, entschieden, die aktuelle Meisterschaftsrunde 2020/2021 mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Verbands- und Bezirkspokalwettbewerbe, sowie die BW-Oberligen sind von diesem Beschluss zunächst nicht betroffen.

Als Voraussetzung für eine sportliche Wertung hatte der Verbandsvorstand bereits im Februar festgelegt, dass die Vorrunde zu Ende gespielt werden muss. Mit Blick auf das Ende des Spieljahres am 30. Juni ist das zeitlich nun nicht mehr möglich.

Konkret bedeutet das für alle Spielklassen von der Verbandsliga bis zu den Kreisligen, dass es weder Auf- noch Absteiger gibt und mit denselben Teilnehmern in die neue Saison 2021/2022 gestartet wird. Die Entscheidung betrifft sowohl Herren und Frauen als auch die Jugend.
Ausgenommen sind, aufgrund des überschaubaren Restprogramms, zunächst die Pokalwettbewerbe, sowohl auf Verbands- als auch auf Bezirksebene. Im SBFV-Rothaus-Pokal stehen noch die Spiele ab dem Viertelfinale, sowie eine Partie des Achtelfinales aus, um auf sportlichem Wege einen Teilnehmer für den sowohl sportlich als auch finanziell äußerst attraktiven DFB-Pokal zu ermitteln. Ob bzw. wann und unter welchen Voraussetzungen die Pokalspiele ausgetragen werden können, ist abhängig von der pandemischen Entwicklung und den daraus resultierenden behördlichen Vorgaben und wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Re-Start bis zum 9. Mai nicht mehr möglich
Grundlage der Vorstandsentscheidung sind die anhaltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs bis zum 9. Mai nach einer angemessenen Vorbereitungszeit unmöglich machen. Dieses Datum hatten die Spielbetriebsexperten als spätestes Datum für den Re-Start ermittelt, um wenigstens die Vorrunde beenden und somit eine sportliche Entscheidung über Auf- und Absteiger herbeiführen zu können.

SBFV-Präsident Thomas Schmidt: „Wir haben bis zuletzt gehofft, mussten nun aber diese bittere Entscheidung treffen. Es war richtig, dass wir uns die Chance so lange wie möglich offengehalten haben, die Saison über den Abschluss der Hinrunde zu einer sportlichen Wertung zu führen – das ist unsere Aufgabe als Verband und Verpflichtung gegenüber unseren Vereinen, für die eine Annullierung teilweise auch wirtschaftlich erhebliche Folgen hat. Ein Abbruch ist deshalb erst dann sachgerecht, wenn in der verbleibenden Zeit keine sportliche Entscheidung mehr herbeigeführt werden kann. Dieser Punkt war nun erreicht.“

Hoffnung drückt der Vorsitzende des SBFV-Spielausschusses Dr. Christian Dusch im Hinblick auf die kommende Spielzeit 2021/2022 aus: „Ich hoffe sehr, dass wir die neue Saison pünktlich starten und endlich wieder das eine oder andere Wochenende in gewohnter Atmosphäre auf unseren Fußballplätzen verbringen können. Bei aller Enttäuschung über die annullierte Saison 2020/21 ist die Vorfreude darauf jetzt schon enorm. Was den Umgang mit der Pandemie angeht, haben unsere Vereine im Spätsommer und Herbst 2020 bewiesen, dass sie sich auch unter erschwerten Bedingungen verantwortungsvoll und leidenschaftlich für den Fußball einsetzen. Davor habe ich großen Respekt und das macht Mut für die Zukunft.“

Entscheidung über Oberligen steht noch aus
Auch die Fußballverbände aus Baden und Württemberg haben gleichlautende Beschlüsse für ihre Spielklassen getroffen. Von der Entscheidung ausgenommen sind vorerst die baden-württembergischen Oberligen der Herren, Frauen und Jugend. Insbesondere im Falle der Herren-Oberliga sind aufgrund des Übergangs zur Regionalliga Südwest, die ihre Saison nach aktuellem Stand zu Ende spielen wird, die Aufstiegsfragen noch ungeklärt. Die Spielkommission der Oberliga Baden-Württemberg erarbeitet dazu derzeit einen Vorschlag für die Gesellschafterversammlung, dies unter Berücksichtigung der verbandsrechtlichen Rahmenbedingungen der Regionalliga Südwest. Dass „die Auswirkungen auf über- und untergeordnete Spielklassen sowie die Entscheidungen anderer Ligaträger“ zu berücksichtigen sind, sieht der bereits im Juli 2020 beschlossene § 4a der wfv-Spielordnung in Nr. 2 ausdrücklich vor, die für die Oberliga Baden-Württemberg maßgeblich ist.

Update des Südbadischen Fussballverbands vom 08. März 2021

Lockerungen für den Amateursport treten in Kraft

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Corona Verordnung beschlossen, die mit dem heutigen Montag, 8.3.2021 in Kraft getreten ist und im Rahmen eines inzidenzabhängigen Stufenplans Lockerungen für den Amateursport vorsieht. Je nach Inzidenz des örtlichen Stadt- bzw. Landkreises gelten ab heute folgende Regelungen:

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:
Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) möglich.
Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben (1 Gruppe pro Großfeld-Platzhälfte), wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen. (Ergänzung CoronaVO vom 12.3.: Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Die Toiletten dürfen jedoch nicht geteilt werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen.)
Sportwettbewerbe und Sportwettkämpfe bleiben weiterhin untersagt.

7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (stabil, 5 Tage in Folge):
Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit bis zu 10 Personen möglich.
Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten die Gruppengrößen wie oben beschrieben (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten).

In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden (Landkreise, Kommunen) zu beachten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand, in Rücksprache mit dem Kultusministerium, ist Fußball als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g. Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. Darüber hinaus ist auf alle Übungsformen mit längerem, engem Kontakt (z.B. 1gg1-Situationen, Standards, etc.) zu verzichten. Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.

Update des SBFV vom 20. Februar 2021:

Verbandsvorstand beschließt Varianten zur Saisonfortsetzung

Fahrplan zum Re-Start des Spielbetriebs steht

Der Verbandsvorstand des Südbadischen Fußballverbandes hat am Freitagabend den Rahmen für die Fortsetzung der Saison 2020/21 weiter angepasst. Das Bestreben ist weiterhin, die Saison mit Auf- und Absteigern abzuschließen und zu werten. Kann die Vorrunde in Staffeln mit 11 oder mehr Mannschaften bis zum 30. Juni 2021 nicht fertig gespielt werden, wird die Spielzeit grundsätzlich in allen Staffeln des Herren-, Frauen- und Jugendspielbetriebs jeweils annulliert.

Wie bereits am 4. Dezember 2020 vom Verbandsvorstand beschlossen, wird beim Spielmodus nach der Staffelgröße differenziert. Entscheidend sind die noch zur Verfügung stehenden Spieltage: Nach aktuellem Stand kann in Staffeln mit 11 oder mehr Mannschaften nur noch die Vorrunde zu Ende gespielt und anschließend gewertet werden. In Staffeln mit 10 oder weniger Mannschaften ist nach dem Abschluss der Vorrunde die bereits beschlossene und kommunizierte „verkürzte Rückrunde“ weiterhin möglich. Auf- und Abstiegsspiele sind in beiden Varianten vorgesehen.

Vor den ersten Pflichtspielen ist eine Vorbereitungszeit von etwa vier Wochen vorgesehen. Der Trainingsbetrieb ohne Kontaktbeschränkungen auf dem Spielfeld muss dafür von den Behörden grundsätzlich erlaubt sein. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Durchführung des Spielbetriebs in den Staffeln mit 11 und mehr Mannschaften nach dem beschriebenen Modus ist der 9. Mai.

Nach dem 9. Mai stehen nicht mehr genügend Spieltage für Staffeln mit 11 oder mehr Mannschaften für die Beendigung der Vorrunde bis zum 30. Juni 2021 zur Verfügung. Dann müssen alle Staffeln ohne Wertung und ohne Auf- und Absteiger annulliert werden. Eine Differenzierung ist hier im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb nicht möglich, da dies Aufsteiger in annullierte Staffeln und noch größere Staffelgrößen in der Saison 2021/22 zur Folge haben würde.

Eine Verlängerung der Spielzeit 2020/21 über den 30. Juni hinaus würde zu erheblichen Problemen bei den Vereinswechseln, beim Übergang zu den Baden-Württembergweiten Oberligen, bei der Saisonplanung für die Vereine und bei der Planung und Durchführung der Saison 2021/22 führen. Bereits die Verlängerung der Saison 2019/20 wurde aus den genannten Gründen vom außerordentlichen Verbandstag 2020 ausgeschlossen; eine zu damals veränderte Sachlage ist nicht erkennbar.

Ein Abbruch zum jetzigen Zeitpunkt wäre nicht im Sinne des sportlichen Wettbewerbes. Der SBFV ist verpflichtet, den Spielbetrieb für seine Vereine mit der Austragung möglichst vieler Spiele zu organisieren, sofern dies möglich ist. Mit den beschlossenen Regelungen, dem Datum des 9. Mai 2021 und den zugesicherten etwa vier Wochen Vorbereitungszeit wird in dieser unsicheren Pandemiezeit die bestmögliche Klarheit gegeben. Gleichzeitig steht die Saison 2020/21 wegen der Abhängigkeit des Spielbetriebs von den behördlichen Entscheidungen und den unvorhersehbaren Entwicklungen des Infektionsgeschehens weiterhin unter Vorbehalt.

Vor den Beschlüssen gab es am 17. Februar 2021 einen digitalen Austausch mit den Vereinen. Vizepräsident Dr. Christian Dusch und Geschäftsführer Siegbert Lipps gingen auf die Fragen ein – eine Videoaufzeichnung ist auf sbfv.de zu finden. Der Abend und viele Nachrichten von Vereinen im Anschluss zeigten ein breites Stimmungsbild, wobei sich eine Mehrheit für die Fortführung der Saison ausspricht. Den Wunsch, bald wieder auf den Platz zurückkehren zu können, teilten alle Beteiligten.

„Wir sind uns bewusst, dass wir mit unseren Entscheidungen nicht alle Spieler und Vereine begeistern werden. Die Rahmenbedingungen sind aber leider so, dass wir erneut keine langfristige Planbarkeit haben. Das hat zur Folge, dass wir nur schrittweise vorgehen können. Keinesfalls wollen wir Chancen zum Fußballspielen durch verfrühte Entscheidungen gefährden. Deshalb müssen wir für weitere Entscheidungen noch weiter abwarten“, erläutert Dr. Dusch.

Präsident Thomas Schmidt sagt: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn uns die Politik in nächster Zeit auch für den Amateur- und Freizeitsport eine Öffnungsperspektive bieten und damit Planbarkeit verschaffen würde. Gerade die Kinder und Jugendlichen leiden in der Lockdown-Phase besonders unter dem Bewegungsmangel. Unabhängig von der Frage, ob diese in einem Wettbewerb Fußball spielen können, wäre es sicher ein großer Schritt, wenn hier wenigstens Trainingsbetrieb stattfinden könnte. Dass dabei die Hygienevorschriften eingehalten werden müssen, ist natürlich selbstverständlich.“

Update des SBFV vom 29. Oktober 2020:

Spielbetrieb im Amateurfußball wird in Baden-Württemberg ausgesetzt

Die drei baden-württembergischen Fußballverbände haben, nach den gestern auf Bundesebene vereinbarten Beschränkungen, beschlossen, den gesamten Spielbetrieb der Herren, der Frauen sowie der Jugend von der Oberliga Baden-Württemberg abwärts mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein Spielverbot, das zugleich auch Pokal- und Freundschaftsspiele erfasst, zu verhängen.
Am gestrigen Tag haben Bund und Länder weitere sehr einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die explosionsartige Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Die vereinbarten Beschränkungen zielen darauf ab, die persönlichen Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren und sollen am kommenden Montag, 2. November 2020, in Kraft treten. Im Amateurfußball wird ab diesem Zeitpunkt bis Ende November ein Spielbetrieb rechtlich nicht mehr zulässig sein.
Vor diesem Hintergrund haben die drei baden-württembergischen Fußballverbände beschlossen, den gesamten Spielbetrieb der Herren, der Frauen sowie der Jugend von der Oberliga Baden-Württemberg abwärts mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein Spielverbot zu verhängen, das zugleich auch Pokal- und Freundschaftsspiele erfasst. Die Entscheidung erfolgt bewusst bereits vor der rechtlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse und aufgrund der sehr eindringlichen Appelle der Bundes- und Landesregierung. Insbesondere Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass alle nicht notwendigen Kontakte bereits jetzt und insbesondere am Wochenende unterbleiben sollen. Dieser Aufforderung leistet der Amateurfußball in Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Verantwortung selbstverständlich Folge.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Infektionsgefahr nach den uns vorliegenden Studien beim Fußballspielen im Freien als äußerst gering einzuschätzen ist. Risiken bestehen aber beim Zusammentreffen in Umkleidekabinen, in Duschräumen, bei der Bildung von Fahrgemeinschaften und auch dann, wenn sich Zuschauer nicht an Hygienevorgaben halten. Bei Abwägung aller relevanten Aspekte konnte bisher trotz dieser Risiken der Spielbetrieb im Amateurfußball aufrechterhalten und verantwortet werden, weil sich die Infektionszahlen zunächst in einem kontrollierbaren Rahmen gehalten haben. Zwischenzeitlich ist das Infektionsgeschehen aber zunehmend diffus und so dynamisch, dass auch vergleichsweise kleine Risiken vermieden werden müssen. Deshalb muss auch der Fußball umgehend seinen Beitrag leisten.
In diesem Zusammenhang fordern wir alle unsere Mitgliedsvereine zudem auf, den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen, selbst wenn die Sportstätten noch geöffnet sind. Auch auf Mannschaftsbesprechungen sollte verzichtet werden. Die erforderliche Kommunikation dieser Aussetzungsentscheidung an Verantwortliche und Spieler ist sicherlich problemlos auch auf elektronischem Wege möglich.
Die Entscheidung, die Saison zu diesem Zeitpunkt zu unterbrechen, war für die daran Beteiligten nicht einfach. SBFV-Präsident Thomas Schmidt äußerte dazu: „Die Entscheidung über die sofortige Aussetzung des Spielbetriebes war einstimmig unter den BW-Fußballpräsidenten, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Infektionszahlen. Der SBFV hat in der aktuellen Phase auch eine Fürsorgepflicht für seine Spielerinnen und Spieler und möchte außerdem mithelfen, das umzusetzen, was unsere Landesregierung gestern verkündet hat. Es zählt jeder Tag, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“
Der für den Spielbetrieb zuständige SBFV-Vizepräsident Dr. Christian Dusch sagte: „Jetzt ist eingetreten, was sich keiner gewünscht hat. Es war aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen aber zu befürchten, dass die Politik gravierende Entscheidungen treffen wird. Wir werden nun in Baden-Württemberg beraten, welche Konsequenzen dies für den Spielbetrieb hat.“
Ob der Spielbetrieb im Kalenderjahr 2020 wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit offen und hängt von den weiteren Entwicklungen ab. Alle drei baden-württembergischen Fußballverbände sind weiterhin bestrebt, die Saison 2020/21 ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Inwiefern dies möglich sein wird, ist derzeit allerdings nicht abzusehen. Weiterhin gilt, dass wir mit den Behörden in Kontakt stehen und die Entwicklungen aufmerksam beobachten.
Die Entscheidung, ob der Spielbetrieb der Regionalliga Südwest fortgesetzt werden kann, obliegt der dortigen Gesellschafterversammlung und ist in Kürze zu erwarten. Insoweit wird nicht zuletzt maßgeblich sein, ob die Spielklasse dem Profifußball zugerechnet wird und damit nicht unter die beschlossenen Beschränkungen fällt.

Update 4 des SBFV vom 21. Juli 2020:
Der Verbandsvorstand des SBFV hat im schriftlichen Umlaufverfahren Änderungen der Spielordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen, sowie die Behandlung von Sperren während der Corona-Zeit festgelegt. In die Spielordnung wurde aufgenommen, dass das vom SBFV veröffentlichte Hygienekonzept bei sämtlichen Spielen verbindlich ist und beachtet werden muss. Laut Rechts- und Verfahrensordnung:
„Bei Verstößen gegen das Hygienekonzept gibt es Strafen von einem Verweis über Geldstrafen von 50 bis 400 Euro und weiter Platz- oder Spielsperren und sogar Ausschluss aus dem Wettbewerb“.
Ihr seht das der Verband hier aktuell sehr restriktiv wird, deshalb bitten wir euch auch weiterhin alle vorgegebenen Regeln einzuhalten.

Update 3 des SBFV vom 25. Juni 2020:
Das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg haben am 25. Juni eine neue Corona-Verordnung über die Sportausübung (CoronaVO Sport) notverkündet. Sie gilt ab dem 1. Juli. Durch die neue Verordnung ist ab dem 1. Juli wieder ein Fußballtraining mit Kontakt in 20er-Gruppen möglich.
Ebenfalls wieder erlaubt – mit Mindestabstand – ist die Benutzung von Umkleiden und Duschen. Der Aufenthalt in den Umkleiden sollte aber zeitlich auf das erforderliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiterhin. 
Sportwettkämpfe sind ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassenen Personen auf 500.

Die Verordnung im Wortlaut

Update 2 des SBFV vom 29. Mai 2020:
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung zu Sportstätten am 22. Mai 2020 verkündet. Die Verordnung gilt ab dem 2. Juni 2020. Für den Fußball in Südbaden bedeutet die Verordnung: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen, aber die Gruppengröße im Training wird auf 10 Personen erhöht. Die 10 Personen müssen mindestens 400m² (jede Person 40m²) zur Verfügung haben und dürfen nicht mit anderen Gruppen in Kontakt treten.

Update 1 des SBFV vom 07. Mai 2020:
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung am 07. Mai 2020 verkündet. Die Verordnung gilt ab dem 11. Mai 2020. Für den Fußball in Südbaden bedeutet die Verordnung: Der Breiten- und Leistungssport im Südwesten erhält eine Perspektive. Voraussichtlich vom kommenden Montag, 11. Mai 2020, an sind alle Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.

Ursprungsmeldung:
Aufgrund aktueller Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden ist bereits jetzt abzusehen, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus noch nicht wieder Fußball gespielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Amateurfußball-Spielbetrieb in Baden-Württemberg und -vorbehaltlich der Entscheidungen der jeweils zuständigen Verbände- voraussichtlich auch im übrigen Bundesgebiet bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen.
Aufgrund dieser Regelungen ruht der Trainingsbetrieb aller Mannschaften des FCW bis auf weiteres und auch unser Vereinsheim bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Wir wünschen allen Freunden, Fans und Gönnern alles Gute und bleibt gesund!