Corona Update vom 25.11.2021

In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch, 24. November 2021, eine neue Corona-Verordnung. So befinden wir uns ab sofort in der Alarmstufe II, welche weitere Einschränkungen mit sich bringt, um einer Überlastung der Intensivkapazitäten entgegenzuwirken. Weitergehende Regelungen für den Sport werden in der Corona-Verordnung Sport festgelegt. Derzeit steht allerdings hierzu noch die Aktualisierung der Corona-Verordnung Sport aus, so dass hier noch keine Aussagen getroffen werden können. Das zuständige Kultusministerium hat angekündigt, dass dies im Laufe des Freitags erfolgen soll.

Sobald eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums vorliegt, informieren wir unsere Vereine schnellstmöglich über die neuen Regelungen.

Fest steht aktuell (im Rahmen der allgemeinen Verordnung), dass Zuschauer*innen in der Alarmstufe II zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+) müssen . Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden oder von einer offiziellen Teststelle mitgebracht werden.